Für alle Kurse gilt:

Beginn nach den Sommerferien, späterer Einstieg ist möglich, mit Ausnahme des Instrumenten-Karussells.

Bei Schuleintritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr inkl. Schülerversicherung in Höhe von € 13,00 erhoben.

Das Unterrichtsentgelt ist auch in den hessischen Schulferien fällig.

Für Teilnehmer aus dem Landkreis wird ein s.g. Auswärtigenzuschlag von € 3,00/Monat erhoben.

Alle Kurse der Musikalischen Früherziehung (MFE) (mit Ausnahme des Instrumenten-Karussells) sind bei Austritt grundsätzlich mit einer Frist von 6 Wochen zum 31. 01 oder zum Ende der Sommerferien (flexibler Termin gemäß der hessischen Ferienordnung) schriftlich zu kündigen. Ansonsten gehen wir davon aus, dass ein weiterführender Unterricht erwünscht ist.

Die ersten drei Monate gelten für alle Kurse (mit Ausnahme des Instrumenten-Karussells) als sog. entgeltpflichtige Schnupperphase. Während dieser Zeit kann der Unterricht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Termine/Angebote

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