Monats-/Jahresentgelt gültig ab 01.05.2023

 
Entgelt (€) einschl. Ferien und Feiertage pro Monat pro Jahr  
 
Instrumental-/Gesangsunterricht      
30 Min. Einzelunterricht 73,40 880,80  
45 Min. Einzelunterricht 106,40 1.276,80  
45 Min. Einzelunterricht (14-tägig) 52,70 632,40  
 
Instrumental-/Gesangsunterricht      
45 Min. 2er Gruppenunterricht 62,90 754,80  
30 Min. 2er Gruppenunterricht 43,80 525,60  
45 Min. 3er Gruppenunterricht 43,80 525,60  
45 Min. 4er/5er Gruppenunterricht 36,70 440,40  
 
Band-/Kammermusikunterricht      
Band/Kammermusik mit Hauptfachunterricht
10,50 126,00  
Band/Kammermusik ohne Unterricht 31,40 376,80  
 
Gruppenangebote für Vor-und Grundschulkinder      
Musik für Babys (MfB) 31,40    
Musikgarten (MUG) 31,40 Je nach  
Musikalischer Jahreskreis 31,40 Laufzeit  
Musik, Spiel, Bewegung 31,40    
Instrumenten-Karussell 43,00 516,00  
 
Ensemble-/Ergänzungsfächer      
Chor
(für Instrumental-/Vokalschüler der Musikschule kostenlos)
5,20 62,40  
 
Schwanstreicher/Streicherbande/Marburg&Music/Querflötenensemble etc. 10,00 120,00  
 
Theorie
(für Instrumental-/Vokalschüler der Musikschule kostenlos)
16,10 193,20  
 
Sonstiges      
Miete für Leihinstrument 15,00 180,00  
 
Auswärtigenzuschlag (monatlich):      
45 Min. Einzelunterricht 5,90 70,80  
30 Min. Einzelunterricht 4,80 57,60  
Gruppen-/Bandunterricht, Ergänzungsfächer 3,00 36,00  
 
Ermäßigungen/sonstige Kosten
     

Ab dem 2. Familienmitglied gewähren wir eine 6%ige Ermäßigung.
Die Gewährung einer Sozialermäßigung ist auf Antrag möglich.
Die Unterrichtsentgelte sind monatlich und ausschließlich per Bankeinzug zu bezahlen.
Es wird bei Schuleintritt ein einmaliger Aufnahmebeitrag inkl. Schülerversicherung in Höhe von € 13,00 erhoben.

Desweiteren müssen wir aufgrund der neuen Vereinbarungen zwischen VdM und GEMA eine einmal jährlich fällige Verwaltungspauschale von 10 €/ab dem 2. Familienmitglied von 5€ pro Person erheben.

 

ENTGELTORDNUNG  der Musikschule Marburg e.V.
1. Allgemeines
1.1  Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Entgelte nach den  "Tarifen zur Entgeltordnung" in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
1.2  Die Teilnahme an Ergänzungsfächern (Orchester, Chor, Theorie) ist für (Hauptfach-)Schüler der Instrumental- und Vokalklassen der Musikschule entgeltfrei.

2. Entgeltschuldner
2.1  Als Entgeltschuldner sind die Teilnehmer am Unterricht der Musikschule, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, zur Zahlung der Entgelte verpflichtet.

3. Fälligkeit 
3.1 Die Unterrichtsentgelte im Instrumental- und Vokalunterricht sind Jahresentgelte und beziehen sich auf ein Schuljahr inkl. Ferien (s. Ferienregelung des Landes Hessen). Die Entgelte sind monatlich zu zahlen.
3.2. Die Unterrichtsentgelte in der Musikalischen Früherziehung sind feste Jahresentgelte und entsprechend der Dauer des Kurses monatlich, einschließlich Ferien (s. Ferienregelung des Landes Hessen), im voraus zu zahlen.

4. Sozialermäßigung
4.1  Aus sozialen Gründen kann eine sog.Sozialermäßigung schriftlich unter Vorlage eines Einkommensnachweises beantragt werden.

5. Unterrichtsausfall
5.1 Fällt der Unterricht aus von der Musikschule zu vertretenden Gründen mehr als dreimal innerhalb eines Schuljahres aus, so werden dem Zahlungspflichtigen auf Antrag die Entgelte für die darüber hinaus ausgefallenen Stunden zurückerstattet.
5.2 Fallen durch Krankheit eines Schülers mehr als drei Stunden hintereinander aus, so kann dieser eine Beurlaubung vom Unterricht beantragen. Der Antrag auf Beurlaubung ist möglichst im voraus, spätestens aber zu dem Zeitpunkt zu stellen, zu dem absehbar ist, dass mehr als drei Unterrichtsstunden hintereinander ausfallen werden. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest beizufügen. Für die Dauer der Beurlaubung entfällt die Zahlung der Unterrichtsentgelte.

6. Wechsel der Unterrichtsform
6.1 Wechselt ein Schüler innerhalb des Schuljahres die Unterrichtsform, so wird das entsprechend neue Unterrichtsentgelt ab dem Zeitpunkt des Wechsels berechnet.

7. Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.05.2023 in Kraft.

 

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