Entgelt (€) einschl. Ferien und Feiertage | pro Monat | pro Jahr | |
Instrumental-/Gesangsunterricht | |||
30 Min. Einzelunterricht | 73,40 | 880,80 | |
45 Min. Einzelunterricht | 106,40 | 1.276,80 | |
45 Min. Einzelunterricht (14-tägig) | 52,70 | 632,40 | |
Instrumental-/Gesangsunterricht | |||
45 Min. 2er Gruppenunterricht | 62,90 | 754,80 | |
30 Min. 2er Gruppenunterricht | 43,80 | 525,60 | |
45 Min. 3er Gruppenunterricht | 43,80 | 525,60 | |
45 Min. 4er/5er Gruppenunterricht | 36,70 | 440,40 | |
Band-/Kammermusikunterricht | |||
Band/Kammermusik mit Hauptfachunterricht |
10,50 | 126,00 | |
Band/Kammermusik ohne Unterricht | 31,40 | 376,80 | |
Gruppenangebote für Vor-und Grundschulkinder | |||
Musik für Babys (MfB) | 31,40 | ||
Musikgarten (MUG) | 31,40 | Je nach | |
Musikalischer Jahreskreis | 31,40 | Laufzeit | |
Musik, Spiel, Bewegung | 31,40 | ||
Instrumenten-Karussell | 43,00 | 516,00 | |
Ensemble-/Ergänzungsfächer | |||
Chor (für Instrumental-/Vokalschüler der Musikschule kostenlos) |
5,20 | 62,40 | |
Schwanstreicher/Streicherbande/Marburg&Music/Querflötenensemble etc. | 10,00 | 120,00 | |
Theorie (für Instrumental-/Vokalschüler der Musikschule kostenlos) |
16,10 | 193,20 | |
Sonstiges | |||
Miete für Leihinstrument | 15,00 | 180,00 | |
Auswärtigenzuschlag (monatlich): | |||
45 Min. Einzelunterricht | 5,90 | 70,80 | |
30 Min. Einzelunterricht | 4,80 | 57,60 | |
Gruppen-/Bandunterricht, Ergänzungsfächer | 3,00 | 36,00 | |
Ermäßigungen/sonstige Kosten |
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Ab dem 2. Familienmitglied gewähren wir eine 6%ige Ermäßigung. Desweiteren müssen wir aufgrund der neuen Vereinbarungen zwischen VdM und GEMA eine einmal jährlich fällige Verwaltungspauschale von 10 €/ab dem 2. Familienmitglied von 5€ pro Person erheben. |
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ENTGELTORDNUNG der Musikschule Marburg e.V.
1. Allgemeines
1.1 Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Entgelte nach den "Tarifen zur Entgeltordnung" in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
1.2 Die Teilnahme an Ergänzungsfächern (Orchester, Chor, Theorie) ist für (Hauptfach-)Schüler der Instrumental- und Vokalklassen der Musikschule entgeltfrei.
2. Entgeltschuldner
2.1 Als Entgeltschuldner sind die Teilnehmer am Unterricht der Musikschule, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, zur Zahlung der Entgelte verpflichtet.
3. Fälligkeit
3.1 Die Unterrichtsentgelte im Instrumental- und Vokalunterricht sind Jahresentgelte und beziehen sich auf ein Schuljahr inkl. Ferien (s. Ferienregelung des Landes Hessen). Die Entgelte sind monatlich zu zahlen.
3.2. Die Unterrichtsentgelte in der Musikalischen Früherziehung sind feste Jahresentgelte und entsprechend der Dauer des Kurses monatlich, einschließlich Ferien (s. Ferienregelung des Landes Hessen), im voraus zu zahlen.
4. Sozialermäßigung
4.1 Aus sozialen Gründen kann eine sog.Sozialermäßigung schriftlich unter Vorlage eines Einkommensnachweises beantragt werden.
5. Unterrichtsausfall
5.1 Fällt der Unterricht aus von der Musikschule zu vertretenden Gründen mehr als dreimal innerhalb eines Schuljahres aus, so werden dem Zahlungspflichtigen auf Antrag die Entgelte für die darüber hinaus ausgefallenen Stunden zurückerstattet.
5.2 Fallen durch Krankheit eines Schülers mehr als drei Stunden hintereinander aus, so kann dieser eine Beurlaubung vom Unterricht beantragen. Der Antrag auf Beurlaubung ist möglichst im voraus, spätestens aber zu dem Zeitpunkt zu stellen, zu dem absehbar ist, dass mehr als drei Unterrichtsstunden hintereinander ausfallen werden. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest beizufügen. Für die Dauer der Beurlaubung entfällt die Zahlung der Unterrichtsentgelte.
6. Wechsel der Unterrichtsform
6.1 Wechselt ein Schüler innerhalb des Schuljahres die Unterrichtsform, so wird das entsprechend neue Unterrichtsentgelt ab dem Zeitpunkt des Wechsels berechnet.
7. Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.05.2023 in Kraft.
was, wann, wo passiert ...
Anmelde-Formular direkt mit PC, Tablet oder Smartphone ausfüllen + absenden
Start nach den Sommerferien 2024